Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):
Die
AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird
auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt, bzw. ist diese
vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich.
Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie: HIER
Jeder
Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er
oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im
gesamten Ausstellungsbereich verursachen.
Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen
sind von JEDER Haftung befreit.
Für jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder
Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass
(Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird
Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der
erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.
Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichtern und Ordnern ist unbedingt
Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände, entweder
durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke
mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung
verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.
Wir verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Aussteller mit
Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind) befinden werden außerhalb der
Messehallen gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme und extra
Anmeldng bei der Ausstellungsleitung (Einlass). Der Zutritt ,ohne
Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung, mit läufigen Hündinnen in
die Ausstellungshalle ist nicht gestattet.